21 – 11 – 2021
Neue Verordnungen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Ab Montag, 22. November sind folgende Maßnahmen zu beachten:

Laut  Mitteilung vom Bundesministerium (siehe Anhang) gilt:

  • Der Unterricht findet nach Stundenplan statt.
    Ihre Kinder dürfen ganz normal in die Schule kommen. Sollte Sie jedoch Bedenken haben, können Sie Ihr Kind ohne Attest beim Klassenvorstand oder in der Direktion entschuldigen.
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben,
    können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im
    Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der
    Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
  • Schülerinnen und Schüler können (sollten) aufgrund ihrer Eigeninitiative am Unterricht virtuell teilnehmen.

Für Schülerinnen und Schüler gilt in der Schule:

  • Testen:
    Nächste Woche (ab 22.11.) wird an unserer Schule täglich ein Antigen-Test (Nasenbohrertest) durchgeführt.
    Montags auch ein PCR-Test.
    In dieser Sicherheitsphase nehmen wieder alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen (mind. 1xPCR; 5x AGT) teil, d.h. auch jene, die geimpft sind (Genesene sollten auf Empfehlung der Labore bitte nicht teilnehmen, da ihre Ergebnisse noch zu positiven Ergebnissen führen könnten).
    Ab 29. November wird pro Woche eine zweite PCR-Testung (montags und mittwochs) an allen Schulen durchgeführt.
  • Maske: Im gesamten Schulgebäude tragen die Schülerinnen und Schüler einen MNS oder FFP2-Maske.
    Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind stets einen MNS bei sich trägt.

Außerdem kommt es noch zu folgenden Maßnahmen:

  • Elternsprechtag und -gespräche gibt es in digitaler Form (Teams) oder telefonisch.
  • Schulveranstaltungen bzw. schulbezogene Veranstaltungen dürfen in Stufe 3 nicht mehr stattfinden bzw. durchgeführt werden.
  • Unterrichtsangebote sowie Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen können nicht mehr stattfinden. Sie können nur mehr in digitaler Form abgehalten werden.
    Der Einsatz von psychosozialem und unterstützendem Personal ist weiterhin zulässig.
  • Schulfremde Personen müssen beim Betreten der Schule einen 3G-Nachweis mit sich führen und die ganze Zeit eine FFP2-Maske tragen.

Brief des Herrn Bundesministers Heinz Faßmann

Erlass zum Schulbetrieb

Elternbrief der Frau Direktorin Maria Perndorfer

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